UNSERE ZIELE

Wir fordern die Verbesserung der momentanen Entwicklungspläne zur Bebauung und Aufwertung des ortsprägenden Grundstücks am Schlossberg Oberstaufen. Hierbei muss auch die Würdigung der Interessen für die Allgemeinheit und den Ort Oberstaufen unter Einbeziehung der Bürgerschaft in den Planungsprozess erfolgen.

• Entwicklung zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und maßstabsverträglichen Ausgestaltung, sowie angemessenen Nutzung des Areals anstelle maßlos überzogener Projektvorstellungen des Investors

• Wahrnehmung der vorhandenen Planungshoheit der Gemeinde für eine an strategischen Zielen orientierte städtebauliche Entwicklung im Rahmen des aktuellen Bauleitverfahrens

• Sicherstellung einer langfristig wirtschaftlichen
 Tragfähigkeit des Tourismus-Projektes

• Schaffung eines authentischen Gesamtbilds für Einheimische und Touristen, um die langfristige Nutzung der Immobilie in baukultureller und wirtschaftlicher Hinsicht zu gewährleisten


KRITIKPUNKTE AM VERFAHREN

• Unreflektierte Übernahme der Pläne und maximale Zusagen an     einen baugetriebenen, privaten Investor zur Gewinnmaximierung   ohne Abwägung öffentlicher Interessen oder Umweltbelange

• Aussagen hinsichtlich zulässiger Baumassen u. Gebäudehöhe im Rahmen öffentlicher Stellungnahmen des Bürgermeisters werden nicht eingehalten.

• Fehlende Bedarfsanalyse bzw. unabhängige Untersuchung zur  Ausrichtung des Projekts für die zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde.

•Keine Expertise zur Ermittlung des faktischenMehrwerts für Oberstaufen vorhanden

• Keine Begleitung durch einen unabhängigenGestaltungsbeirat, der die Entwicklungaus dem übergeordneten städtebaulichen, funktionalen und architektonischen Gesamtkontext beurteilt. Vorhanden waren vom Investor beauftrage „Experten“, deren isolierte Aufgabe darin bestand, eine Beurteilung und Vermarktung der verschiedenen Baumassenverteilungen und Fassadenbeispiele durchzuführen

• Im Rahmen der öffentlichen Bürgerinformationen fand dadurch keine offene Diskussion der geäußerten Bedenken aus der Bürgerschaft auf Augenhöhe statt. Eine Dialogbereite innere Haltung der politischen Akteure und des Investors waren und sind bislang
nicht erkennbar


FORDERUNGEN

• Aufstellung eines realen Phantomgerüsts zur öffentlichen Begutachtung und Beurteilung der neuen Gebäudesilhouette und den tatsächlichen Baumassenverhältnissen in Bezug auf das
vorhandene Ortsbild

• Ausarbeitung einer dreidimensionalen Verschattungsstudie, aus der die Auswirkungen auf die umliegenden Gebäude in sämtlichen
Jahreszeiten hervorgeht (> Einhaltung Nachbarschutz gem. Bayrischer Bauordnung)

DAS BAUVORHABEN IST NOCH NICHT
GENEHMIGT! HIER PETITION UNTERSCHREIBEN (anklicken)


KONSEQUENZEN

Sollten sich die Gemeindevertreter und/oder der Investor weiterhin jeglicher Diskussion und Nachjustierung des Projekts verweigern, gibt es für die Bürgerschaft im Rahmen der öffentlichen Be-
teiligungen im Bauleitverfahren die Möglichkeit Einwände zu äußern. Jedoch bestehen aufgrund der bisherigen Erfahrungen wenig Chancen auf die wesentlichen Inhalte des Projekts einzuwirken

Daher wurde durch die Bürgerinitiative 2.0 zunächst die Entscheidung zum Start einer OpenPetition getroffen. Ob im Anschluss daran der Start eines Bürgerbegehrens mit anschließendem Bürgerentscheid erfolgt, wird von den Reaktionen der politischen Vertretern und dem Investor abhängig gemacht (Stand August 2023)

• Vorlage eines Verkehrsgutachtens bzw. Prüfung von alternativen Mobilitätskonzepten zur Bewerkstelligung des zu erwartenden
Verkehrsaufkommens (ca. 100-110 Kfz/Std.tagsüber und ca. 20-25 Kfz/Std. nachts, als Zusatzbelastung zum vorh. Verkehr)

• Unabhängige Studie zur langfristigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Gesamtprojektsfür den Investor/Betreiber (Gefahr einer Hotelruine) bzw. auch den Auswirkungen auf kommunaler Ebene (Mehrwert für die Gemeinde?)

DAS BAUVORHABEN IST NOCH NICHT
GENEHMIGT! HIER PETITION UNTERSCHREIBEN (anklicken
)


VERLAUF UND STAND DER PLANUNG

• Nach der Schließung der ehem. Schlossbergklinik im Jahre 2016 erfolgte 2019 der Kauf durch die Fa. Geiger. In der Folge wurden erste Beschlüsse des Gemeinderats zur Hotelentwicklung bis hin zum Abriss der kompletten Gebäude im Jahre 2021 getätigt

März 23 Veröffentlichung einer Stellungnahme des architekturforum allgäu e. V. mit kritischer Hinterfragung der Projektpläne       (anklicken)

10. Juli 23: Versand des Arbeitspapiers der BI 2.0 (anklicken) zur Verbesserung der bisherigen Planung an sämtliche Gemeinderäte und Herrn Bürgermeister Martin Beckel

• 1.-31. August 23 Erste öffentliche Auslegung der Vorentwurfsplanung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan  (anklicken)        „Schlossberg Resort“

• Weiterer Verfahrensablauf:

> Überarbeitung des Vorentwurfsplanung
> Einreichung und nochmalige öffentliche
Auslegung der Entwurfsplanung (mit Umweltbericht )

> Zweite Möglichkeit für die Bürger Bedenken zu äußern (vsl. Okt./Nov. 23) 

-> Behandlung der Anregungen in einer Abwägungstabelle

> ggf. nochmalige Überarbeitung der Enwurfsplanung, solange bis der Gemeinderat im Rahmen eines Durchführungsvertrags einen Satzungsbeschluss fasst, der die Baugenehmigung durch das Landratsamt Oberallgäu zur Folge hat

DAS BAUVORHABEN IST NOCH NICHT
GENEHMIGT! HIER PETITION UNTERSCHREIBEN (anklicken)