AKTUELLER STAND — Juli 2026

Noch ist keine Baugenehmigung erteilt.

Der Bebauungsplan „Schlossberg Resort" wurde am 14. November 2024 vom Marktgemeinderat als Satzung beschlossen und am 12. Dezember 2024 bekannt gemacht. Die Bauanträge für das Hotel mit Tiefgarage und für das Mitarbeiterhaus liegen seit Mai 2026 beim Landratsamt Oberallgäu. Am 8. Juli 2026 hat der Marktgemeinderat in öffentlicher Sitzung sein Einvernehmen zu beiden Bauanträgen erteilt. Es läuft noch ein Normenkontrollverfahren und ein Eilverfahren gegen den Bebauungsplan. Die Entscheidung Gerichts und des Landratsamts über die Baugenehmigung steht noch aus. Die Bürgerinitiative beobachtet das Verfahren weiterhin aufmerksam und informiert an dieser Stelle über jeden neuen Stand.
Letzte Aktualisierung: 17. Juli 2026 

Worum es geht

 Auf dem Schlossberg — mitten in Oberstaufen, an der ortsprägendsten Stelle — soll ein Hotelkomplex mit 160 Zimmern, Tiefgarage und separatem Mitarbeiterhaus entstehen. Die geplanten Baumassen und Höhen übersteigen den früheren Bestand deutlich und würden das Ortsbild dauerhaft verändern. Wir sind nicht gegen eine Entwicklung des Schlossbergs — wir sind gegen diese Dimension und gegen ein Verfahren, das die Einwände von über 1.100 Unterzeichnern unserer Petition nicht erkennbar aufgegriffen hat. 

 Unsere Kritikpunkte 

Ortsbild und Baumasse:

 Die zulässigen Höhen und Baumassen übersteigen die Zusagen aus der öffentlichen Diskussion („Gebäudehöhe der alten Bebauung wird nicht überschritten", Gemeinderatssitzung Dezember 2019) und den früheren Bestand erheblich. Eine unabhängige städtebauliche Begleitung fehlte; beurteilt haben im Wesentlichen vom Investor beauftragte Fachleute.

Verkehr und Lärm an der Ortsdurchfahrt:

 Die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan wurde erstellt, bevor die endgültige Verkehrsuntersuchung vorlag — das räumt die Begründung des Bebauungsplans selbst ein. Zufahrt und Anlieferung des Hotels liegen im engen Kurvenbereich Schloßstraße/Bergstraße, mitten im gewachsenen Wohnumfeld. Wie sich der zusätzliche Verkehr eines Betriebs mit 160 Zimmern auf den Ort auswirkt, ist bis heute nicht überzeugend dargestellt.

Regen- und Hangwasser:

 Die wasserwirtschaftliche Zustimmung stützte sich auf eine großflächige Dachbegrünung, die im Bebauungsplan so nicht verbindlich festgesetzt ist. Wie das Niederschlagswasser am Hang tatsächlich bewältigt wird, ist offen — ein Thema, das alle Unterlieger betrifft.

Fehlende Bedarfs- und Mehrwertanalyse:

 Eine unabhängige Untersuchung, ob ein Projekt dieser Größe der zukunftsfähigen Entwicklung der Gemeinde dient und welchen faktischen Mehrwert es für Oberstaufen bringt, fehlt bis heute.

Verfahren:

 Die öffentliche Auslegung musste wegen eines Formfehlers wiederholt werden. Zusagen aus öffentlichen Stellungnahmen wurden nicht eingehalten. Die Anregungen der Bürger aus zwei Auslegungsrunden und einer Petition mit 1.123 Unterschriften haben den Entwurf im Kern nicht verändert.