• Unreflektierte Übernahme der Pläne und maximale Zusagen an einen baugetriebenen, privaten Investor zur Gewinnmaximierung ohne ausreichende Abwägung öffentlicher Interessen oder Umweltbelange
• Aussagen hinsichtlich zulässiger Baumassen u. Gebäudehöhe im Rahmen öffentlicher Stellungnahmen des Bürgermeisters wurden nicht eingehalten.
• Fehlende Bedarfsanalyse bzw. unabhängige Untersuchung zur Ausrichtung des Projekts für die zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde.
•Keine Expertise zur Ermittlung des faktischen Mehrwerts für Oberstaufen vorhanden
• Keine Begleitung durch einen unabhängigen Gestaltungsbeirat, der die Entwicklung aus dem übergeordneten städtebaulichen, funktionalen und architektonischen Gesamtkontext beurteilt. Vorhanden waren vom Investor beauftrage „Experten“, deren isolierte Aufgabe darin bestand, eine Beurteilung und Vermarktung der verschiedenen Baumassenverteilungen und Fassadenbeispiele durchzuführen
FORDERUNGEN
• Aufstellung eines realen Phantomgerüsts zur öffentlichen Begutachtung und Beurteilung der neuen Gebäudesilhouette und den tatsächlichen Baumassenverhältnissen in Bezug auf das vorhandene Ortsbild und unabhängige Untersuchung zur Ausrichtung des Projekts für die zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde.
VERLAUF UND STAND DER PLANUNG
• Nach der Schließung der ehem. Schlossbergklinik im Jahre 2016 erfolgte 2019 der Kauf durch die Fa. Geiger. In der Folge wurden erste Beschlüsse des Gemeinderats zur Hotelentwicklung bis hin zum Abriss der kompletten Gebäude im Jahre 2021 getätigt
• 1.-31. August 23 Erste öffentliche Auslegung der Vorentwurfsplanung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
> ggf. nochmalige Überarbeitung der Enwurfsplanung, solange bis der Gemeinderat im Rahmen eines Durchführungsvertrags einen Satzungsbeschluss fasst, der die Baugenehmigung durch das Landratsamt Oberallgäu zur Folge hat